Stellungnahme IG eHealth: Änderung KVV Experimentierartikel

Aus Sicht der IG eHealth ist es unklar, ob es einzig das Ziel ist, heutige KVG-Leistungen günstiger zu erbringen, oder ob auch ein Längsschnitt von Leistungen (z.B. ambulant, stationär) erlaubt ist und ob auch die Prävention, die heute teilweise gar nicht tarifiert ist, Teil der Vorlage ist. Die vom Gesetzgeber gewählten Begriffe «Eindämmung der Kostenentwicklung» und «Stärkung der Anforderungen der Qualität» sollten auf Verordnungsstufe präzisiert werden. Aus unserer Sicht ist auch der Begriff der Digitalisierung schwammig. Die Begriffsdefinition ist die Voraussetzung, damit die Bewilligungsvoraussetzungen festgelegt werden können. 

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KVV-Teilrevision Experimentierartikel
2022-06-16_Vernehmlassungsseingabe_IG-eH
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