Die IG eHealth nimmt aktiv am politischen Prozess teil und beteiligt sich an Vernehmlassungen.
Die untenstehenden Eingaben bilden die Basis für die Unterstützung der politischen Entscheidungsträger.
Die IG eHealth unterstützt den Vorschlag des Bundesrats. Sie fordert vier wesentliche Anpassungen.
1. Der Anschluss von Bürgerinnen und Bürgern und von ambulanten Leistungserbringern soll finanziell unterstützt werden.
2. Stammgemeinschaften und Gemeinschaften sollen finanziell unterstützt werden können, sofern sich die Kantone oder Dritte beteiligen.
Die IG eHealth bedankt sich für die Möglichkeit, die Präsentation der 2. Sounding Board Sitzung vom 24.11.2022 zu kommentieren. Wir haben uns erneut zu ausgewählten Punkte geäussert. Am 28. März hat das BAG der IG eHealth eine Antwort geschickt.
Die IG eHealth hat am Sounding-Board EPDG vom 25. Oktober 2022 teilgenommen, zu der das BAG eingeladen hat. Wir haben die Möglichkeit wahrgenommen, die Vorschläge des BAG zu kommentieren und Vorschläge zu unterbreiten (PDF-Download unten).
Die IG eHealth bedankt sich beim eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD und beim Bundesamt für Justiz BJ für den partizipativen Prozess bei der Erarbeitung des Entwurfs des E-ID-Gesetzes, den wir als mustergültig und nachahmenswert erachten.
Die IG eHealth hat eine Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zur Meldepflicht für Cyberangriffe für Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen (Revision Informationssicherheitsgesetz) eingereicht.
Für die digitale Transformation ist es zentral, dass Gesundheitsdatenökosysteme geschaffen werden, was u.a. eindeutige Identitäten voraussetzt. Die E-ID und SSI sind Hilfsmittel, die für das Funktionieren dieser Ökosysteme unerlässlich sind.
Die Eingabe der IG eHealth finden Sie im Anhang.
Die IG eHealth hat fristgerecht eine Stellungnahme zur eMedikation im elektronischen Patientendossier: Architektur-Konzept eingereicht.
Grundsätzlich sind die Anforderungen und Ansätze für die Implementierung des eMedication-Services für die IG eHealth nachvollziehbar. Sie äussert jedoch Bedenken bezüglich der allgemeinen Benutzerfreundlichkeit sowie den Implementierungs- und Wartungskosten. Als Alternative zur dezentralen Umsetzung schlägt die IG eHealth eine zentralisierte Anwendungslogik mit dezentraler Speicherung vor und äussert unter anderem Vorbehalte in den Bereichen "Patientenzentrierte Datenablage" und "Zugriffsrechte".
Die IG eHealth hat fristgerecht eine Vernehmlassungseingabe der «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2» eingereicht.
Das Massnahmenpaket hat zwei Inhalte: primär kostensenkende Massnahmen wie die Erstberatungsstelle, die Kostenziele und Rückvergütungen bei Arzneimitteln sowie Massnahmen, welche eine bessere Versorgung anvisieren, z.B. die Stärkung von Netzwerken. Aus Sicht der IG eHealth können die Ziele der Kostensenkung und Effizienzverbesserungen mit den vorgeschlagenen Massnahmen nicht erreicht werden.
Die elektronische Rechnungsübermittlung ist der einzige Punkt, der direkt die digitale Transformation im Gesundheitswesen betrifft. Dies ist als verpasste Chance zu betrachten. Die Förderung von digitalen Instrumenten kann einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Behandlungsqualität und zur Kostensenkung leisten. Aus diesem Grund schlägt die IG eHealth dem EDI vor, den Massnahmenplan für die digitale Transformation im Gesundheitswesen ins 2. Massnahmenpaket aufzunehmen, den der Bundesrat im Rahmen der Legislaturziele verabschieden muss. Einen entsprechenden Auftrag hat das Parlament dem Bundesrat im Rahmen der Beratung der Legislaturziele erteilt.
Die IG eHealth bezieht Stellung zu den geplanten Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Die IG eHealth sieht im Bereich der Qualitätsvorgaben eine Vermischung der Zuständigkeiten, die vorgängig geklärt werden sollten. Sind die Zuständigkeiten nicht klar geregelt, so kommt es zu Doppelspurigkeiten und allenfalls zu Widersprüchen, welche zu Rechtsunsicherheit und erhöhtem Koordinationsbedarf führen.
Ein zentraler Punkt der IG eHealth in der KVV-Vernehmlassung ist die Frage, wie die Einhaltung der Qualitätsverträge und die -entwicklung operationalisiert werden soll?