Die IG eHealth nimmt aktiv am politischen Prozess teil und beteiligt sich an Vernehmlassungen.
Die untenstehenden Eingaben bilden die Basis für die Unterstützung der politischen Entscheidungsträger.
Die IG eHealth bedankt sich für die Möglichkeit, die Präsentation der 2. Sounding Board Sitzung vom 24.11.2022 zu kommentieren. Wir haben uns erneut zu ausgewählten Punkte geäussert. Am 28. März hat das BAG der IG eHealth eine Antwort geschickt.
Die IG eHealth hat am Sounding-Board EPDG vom 25. Oktober 2022 teilgenommen, zu der das BAG eingeladen hat. Wir haben die Möglichkeit wahrgenommen, die Vorschläge des BAG zu kommentieren und Vorschläge zu unterbreiten (PDF-Download unten).
Die IG eHealth bedankt sich beim eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD und beim Bundesamt für Justiz BJ für den partizipativen Prozess bei der Erarbeitung des Entwurfs des E-ID-Gesetzes, den wir als mustergültig und nachahmenswert erachten.
Die IG eHealth hat eine Stellungnahme im Rahmen der Vernehmlassung zur Meldepflicht für Cyberangriffe für Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen (Revision Informationssicherheitsgesetz) eingereicht.
Für die digitale Transformation ist es zentral, dass Gesundheitsdatenökosysteme geschaffen werden, was u.a. eindeutige Identitäten voraussetzt. Die E-ID und SSI sind Hilfsmittel, die für das Funktionieren dieser Ökosysteme unerlässlich sind.
Die Eingabe der IG eHealth finden Sie im Anhang.
Die IG eHealth hat fristgerecht eine Stellungnahme zur eMedikation im elektronischen Patientendossier: Architektur-Konzept eingereicht.
Grundsätzlich sind die Anforderungen und Ansätze für die Implementierung des eMedication-Services für die IG eHealth nachvollziehbar. Sie äussert jedoch Bedenken bezüglich der allgemeinen Benutzerfreundlichkeit sowie den Implementierungs- und Wartungskosten. Als Alternative zur dezentralen Umsetzung schlägt die IG eHealth eine zentralisierte Anwendungslogik mit dezentraler Speicherung vor und äussert unter anderem Vorbehalte in den Bereichen "Patientenzentrierte Datenablage" und "Zugriffsrechte".
Die IG eHealth hat fristgerecht eine Vernehmlassungseingabe der «Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2» eingereicht.
Das Massnahmenpaket hat zwei Inhalte: primär kostensenkende Massnahmen wie die Erstberatungsstelle, die Kostenziele und Rückvergütungen bei Arzneimitteln sowie Massnahmen, welche eine bessere Versorgung anvisieren, z.B. die Stärkung von Netzwerken. Aus Sicht der IG eHealth können die Ziele der Kostensenkung und Effizienzverbesserungen mit den vorgeschlagenen Massnahmen nicht erreicht werden.
Die elektronische Rechnungsübermittlung ist der einzige Punkt, der direkt die digitale Transformation im Gesundheitswesen betrifft. Dies ist als verpasste Chance zu betrachten. Die Förderung von digitalen Instrumenten kann einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Behandlungsqualität und zur Kostensenkung leisten. Aus diesem Grund schlägt die IG eHealth dem EDI vor, den Massnahmenplan für die digitale Transformation im Gesundheitswesen ins 2. Massnahmenpaket aufzunehmen, den der Bundesrat im Rahmen der Legislaturziele verabschieden muss. Einen entsprechenden Auftrag hat das Parlament dem Bundesrat im Rahmen der Beratung der Legislaturziele erteilt.
Die IG eHealth bezieht Stellung zu den geplanten Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV). Die IG eHealth sieht im Bereich der Qualitätsvorgaben eine Vermischung der Zuständigkeiten, die vorgängig geklärt werden sollten. Sind die Zuständigkeiten nicht klar geregelt, so kommt es zu Doppelspurigkeiten und allenfalls zu Widersprüchen, welche zu Rechtsunsicherheit und erhöhtem Koordinationsbedarf führen.
Ein zentraler Punkt der IG eHealth in der KVV-Vernehmlassung ist die Frage, wie die Einhaltung der Qualitätsverträge und die -entwicklung operationalisiert werden soll?
Die IG eHealth nimmt Stellung zu «Interoperabilität von EPD-nahen Zusatzdiensten - Empfehlungen für die gerichtete Kommunikation».
Sie stellt dabei fest, dass verschiedene Themen nicht in die Empfehlung integriert werden sollen, z.B. Inhalte, welche nicht in den Zertifizierungsvoraussetzungen festgelegt sind oder das Erlassen von verbindlichen Standards für die gerichtete Kommunikation. Die IG eHealth begrüsst den Aufbau mit SMART on FHIR in der Schweiz, jedoch erscheint ihr die Festlegung darauf noch zu früh.
Die IG eHealth empfiehlt weitere Abklärungen wie grundlegende Arbeiten im Bereich von Terminologien und die Konzentration auf inhaltliche und prozessbezogene Fragestellungen des EPD.
Die Vernehmlassungseingabe finden Sie unten.
Die IG eHealth bezieht Stellung zur "Formativen Evaluation der Umsetzung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG): Zweiter Arbeitsbericht der Evaluation". Die IG eHealth stellt fest, dass zentrale Fragen ungelöst sind, z.B. die Nutzung der Register (MPI und HPD) für EPD-nahe Zusatzdienste oder die Finanzierung der E-IDs. Die Klärung dieser Fragen ist für den Erfolg des EPD zentral.
Die IG eHealth begrüsst den Gesetzesentwurf und die Ermächtigung von Behörden aller drei föderalen Ebenen, die AHV-Nummer generell für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden zu dürfen.
Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die AHVN nicht ausserhalb des EPDG-Kontextes als Attribut zur Verbesserung der Qualität zur Datenzuordnung auf Patientenebene Verwendung finden sollte? Der Bundesrat und das Parlament sollten prüfen, ob eine mittelfristige Harmonisierung der Attribute zur Zuordnung medizinischer Daten zum Patienten angezeigt wäre.
Letztlich geht es um die Grundsatzfrage, welchen Beitrag die Verwendung der AHV-Nummer im Gesundheitswesen leisten könnte, um den enormen Rückstand der digitalen Transformation aufzuholen, ohne gleichzeitig die berechtigten hohen Sicherheitsanforderungen zu beeinträchtigen?
Die Vernehmlassungseingabe finden Sie unten:
Die IG eHealth begrüsst es, dass der Bundesrat Massnahmen zur Kostendämpfung in der Grundversicherung vorschlägt. Die IG eHealth ist aber besorgt darüber, dass das Potential von Digital Health vom Bundesrat und den Behörden in der Schweiz ungenügend erkannt und entsprechend nicht genutzt wird. Die IG eHealth ist überzeugt, dass Digital Health für die Prävention und die Versorgungsqualität einen wichtigen Beitrag leisten kann und somit kostendämpfend wirkt. Die IG schlägt dem Bundesrat zwei Massnahmen zwei weitere Massnahmen vor, die prioritär umgesetzt werden sollten:
Vorschlag 1: Verpflichtung zu elektronischem Medikationsprozess
Vorschlag 2: Einsatz von EPD bei alternativen Versicherungsmodellen zulassen
Die Vernehmlassungseingabe mit weiteren Informationen finden Sie im untenstehenden PDF.
Die IG eHealth nimmt gerne die Gelegenheit wahr, die Empfehlungen zur Nutzung von technischen Standards und Normen bezüglich «Mobile Health und das elektronische Patientendossier» zu kommentieren. Die IG eHealth lobt die hohe Qualität der Empfehlungen und bedankt sich bei den Autoren Christian Kohler, Oliver Egger und Martin Smock für das hervorragende Dokument.
Die IG eHealth empfiehlt nachdrücklich, die vorgeschlagene «Strategie eHealth Schweiz 2.0» zurückzustufen als Handlungsempfehlung für die Einführung des EPD. Derzeit fehlen nicht nur die eigentliche Strategie, sondern auch ein Massnahmenplan. Ein koordiniertes Vorgehen ist sinnvoll und notwendig. Die IG eHealth weist allerdings darauf hin, dass vor der Einführung und der Umsetzung der Kommunikationsmassnahmen vorgängig technische Anforderungen zu lösen sind. Die Ziele sind einerseits ambitioniert, andrerseits so genereller Natur, dass sie im Rahmen einer Fünf-Jahresplanung nicht erreicht werden können. Es ist auf konkrete Ziele und auf einen realistischen Zeitplan zu achten (z.B. Eröffnung und Führung von mindestens 500'000 EPD bis im Jahr 2022).
Die IG eHealth begrüsst den Vorschlag der eMedikations-Austauschformate im Grundsatz, weist aber auf mehrere kritische Punkte bei der Umsetzung hin. Generell zu verhindern sind schweizspezifische Lösungen, welche Änderungen aufwändig und schwerfällig machen.
Die IG eHealth will sicherstellen, dass die Gesundheitsgesetze und Verordnungen eHealth-tauglich ausgestaltet werden. Die Sicherheit muss im Zentrum stehen, gleichzeitig dürfen die Hürden nicht so hoch gesetzt werden, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen verzögert oder verhindert wird.
Im Rahmen der Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) bezieht die IG eHealth Stellung zur Ausgestaltung der elektronischen Verordnung und zum elektronischen Zugang zu Fachwerbung.
Im Rahmen des «Massnahmenplans zur Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie) 2017–2024», haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) im Massnahmenbereich 2 «Prävention in der Gesundheitsversorgung» gemeinsam ein Konzept erarbeitet, das in eine Anhörung geschickt wurde.
Die IG eHealth hat die Beurteilungskriterien für die Projektförderung kritisch kommentiert (siehe Eingabe unten).
Die IG eHealth findet es unverständlich, dass mit dem Krebsregistergesetz und den Verordnungen unnötige Doppelspurigkeiten geschaffen werden. Die Leistungserbringer sind nun gefordert, zweiunterschiedliche Architekturen zu benutzen, um Daten einerseits in das Krebsregister einzuspeisen und andererseits Daten in ePatientendossiers einzustellen. Technisch wäre es einfach gewesen, eine gemeinsame, interoperable Struktur zu bauen. Fraglich ist, ob die Leistungserbringer bereit sein werden, die gleichen Daten mehrfach zu erfassen.
Die IG eHealth fordert das Departement des Innern EDI und das Bundesamt für Gesundheit BAG auf, bei zukünftigen Gesetzesentwürfen Mehrspurigkeiten zu verhindern und frühzeitig in den Prozess der Erarbeitung einbezogen zu werden.
Die IG eHealth hat als Vertreterin der Healthcare-Industrie zur Festlegung und Anpassungvon Tarifstrukturen in der Krankenversicherung Stellung bezogen.
Unser Kurzfazit: Für Aufwände wie das Eröffnen und Führen eines ePatientendossiers, die entweder
vorgegeben oder gesundheitspolitisch erwünscht sind, oder Konsultationen die aus der Anwendung des Patientendossiers über Distanz (telemedizinische Leistungen) erbracht werden, sind Tarifpositionen zu schaffen.
Mehr Informationen und konkrete Vorschläge finden Sie im Anhang.
Die IG eHealth hat die beiliegende Stellungnahme zum Vorentwurf des E-ID-Gesetzes eingereicht.