EPD Weiterentwicklung Teil 1: Vernehmlassung eröffnet

Das elektronische Patientendossier (EPD) soll in zwei Schritten weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 eine erste Änderung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier sowie die Verordnung über die Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier (EPDFV) bis am 2. Mai 2023 in die Vernehmlassung geschickt.

 

Damit soll die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten einer umfassenden Revision sichergestellt werden. Das BAG hat auf Anfrage der IG eHealth bestätigt, dass die Vernehmlassungsunterlagen noch nicht publiziert wurden. Die IG eHealth wird eine Vernehmlassungseingabe vorbereiten. Die IG eHealth fordert, das Obligatorium für Leistungserbringer bereits im Rahmen der vorgestellten Revision umzusetzen. Es gibt keine plausiblen Gründe, damit zuzuwarten, zumal stationäre Einrichtungen und neu zugelassene ambulante Leistungserbringer bereits EPDS einsetzen müssen.

 

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weiterführende Dokumente finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Laufende Vernehmlassungen

Weiterentwicklung EPDG

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 2. Mai 2023.