Die IG eHealth will sicherstellen, dass die Gesundheitsgesetze und Verordnungen eHealth-tauglich ausgestaltet werden. Die Sicherheit muss im Zentrum stehen, gleichzeitig dürfen die Hürden nicht so hoch gesetzt werden, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen verzögert oder verhindert wird.
Im Rahmen der Revision des Verordnungsrechts im Nachgang zur Revision des Heilmittelgesetzes (Heilmittelverordnungspaket IV) bezieht die IG eHealth Stellung zur Ausgestaltung der elektronischen Verordnung und zum elektronischen Zugang zu Fachwerbung.