Bundesrat schlägt Massnahmen zur Verbreitung und Nutzung des EPD vor

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. August 2021 einen Postulatsbericht verabschiedet. Darin schlägt er eine Reihe von Massnahmen vor, um die Verbreitung und Nutzung des elektronischen Patientendossiers gezielt zu fördern.

Neben den bereits geplanten und durchgeführten Massnahmen in den Bereichen Information und Befähigung, Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit und Funktionalität sowie Anreize für die Bevölkerung und Gesundheitsfachpersonen, hat das BAG weitere Massnahmen einer Prüfung und Validierung unterzogen.

Anschliessend wurden diejenigen Massnahmen zur Weiterverfolgung ausgewählt, mit denen die Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers sowie dessen Verbreitung und Nutzung einschneidend vorangetrieben werden können. Dazu gehören, dass die zentrale Ablage für dynamische Daten erlaubt wird, der Bezug der elektronischen Identität erleichtert wird und die Nutzung der technischen EPD-Infrastruktur für interoperable Zusatzdienste erlaubt sind.

 

Für Massnahmen, mit denen die Nutzung der technischen EPD-Infrastruktur für interoperable Zusatzdienste (z.B. eZuweisung) ermöglicht und eine zentrale Ablage für dynamische Daten (z.B. eMedikation) geschaffen wird, sind rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen, damit die dynamischen Daten beispielsweise auf einem zentralen Ablageort einer ausgewählten (Stamm-)Gemeinschaft gespeichert werden können. Ob eine Anpassung des EPDG notwendig ist oder ob die zentrale Ablage im Verordnungsrecht eingeführt werden kann, hängt von der konkreten Umsetzung der Massnahme ab.

Der Bericht zeigt zudem auf, dass das EPD mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert ist, die nicht nur mit der Umsetzung der empfohlenen Massnahmen zu bewältigen sind wie z.B. die Sicherstellung einer nachhaltigen Betriebsfinanzierung für die (Stamm-)Gemeinschaften.

 

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Zum Postulatsbericht vom 11. August 2021