Position der FMH zum elektronischen Patientendossier

Das elektronische Patientendossier (EPD) unterstützt den Informationsaustausch zwischen allen am Behandlungsprozess beteiligten Personen. Seit Mai 2021 können Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz erstmalig ein elektronisches Patientendossier eröffnen, vorerst auf der Poststelle in Aarau. Damit das EPD von Ärztinnen und Ärzten genutzt wird, muss dessen Anwendung praxistauglich sein, in die Arbeitsabläufe integriert werden können und im Vergleich zur bisherigen Arbeitsweise einen Mehrwert bieten. Weiterhin müssen die zusätzlichen Aufwände, welche bei der Bewirtschaftung des EPD durch Ärztinnen und Ärzte anfallen, in adäquater Weise vergütet werden. Die FMH hat deshalb ein Positionspapier zum elektronischen Patientendossier veröffentlicht. Sie nimmt darin Stellung zum Begriff "behandlungsrelevante Daten", technischen Aspekten wie der Zugriffsberechtigung sowie zur Vergütung von Leistungen. 

Das Positionspapier der FMH enthält Empfehlungen, welche der Ärzteschaft als Entscheidungshilfe im Umgang mit dem EPD dienen sollen. Zudem enthält es juristische Fragestellungen, welche bei der Anwendung des EPDs relevant sein können. 

Zum Positionspapier der FMH