Parlament nimmt drei Motionen im Bereich eHealth an

Das Parlaments hat mit der Annahme von drei Motionen im Bereich eHealth einen wichtigen Schritt für einen elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen gemacht. 

 

Durch die Annahme der Motion 19.3955 «Ein elektronisches Patientendossier für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen» wurde die doppelte Freiwilligkeit beim elektronischen Patientendossier (EPD) aufgehoben. Somit sind nicht nur stationäre Einrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser verpflichtet, das EPD einzuführen, sondern auch der ambulante Sektor und andere Leistungserbringer bzw. Gesundheitsfachpersonen, die am Behandlungsprozess beteiligt sind. Der Nutzen des EPD erhöht sich dadurch für die Gesundheitseinrichtungen und die Patientinnen und Patienten enorm. 

 

Das Parlament hat zudem zwei weitere Motionen angenommen, die sich auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen beziehen: 

  • Motion 20.3263 «Lehren aus der Covid-19-Pandemie für das Schweizer Gesundheitssystem ziehen»
  • Motion 20.3243 «Covid-19. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen»