Die IG eHealth begrüsst den Gesetzesentwurf und die Ermächtigung von Behörden aller drei föderalen Ebenen, die AHV-Nummer generell für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben systematisch verwenden zu dürfen.
Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die AHVN nicht ausserhalb des EPDG-Kontextes als Attribut zur Verbesserung der Qualität zur Datenzuordnung auf Patientenebene Verwendung finden sollte? Der Bundesrat und das Parlament sollten prüfen, ob eine mittelfristige Harmonisierung der Attribute zur Zuordnung medizinischer Daten zum Patienten angezeigt wäre.
Letztlich geht es um die Grundsatzfrage, welchen Beitrag die Verwendung der AHV-Nummer im Gesundheitswesen leisten könnte, um den enormen Rückstand der digitalen Transformation aufzuholen, ohne gleichzeitig die berechtigten hohen Sicherheitsanforderungen zu beeinträchtigen?
Die Vernehmlassungseingabe finden Sie unten: