Die IG eHealth findet es unverständlich, dass mit dem Krebsregistergesetz und den Verordnungen unnötige Doppelspurigkeiten geschaffen werden. Die Leistungserbringer sind nun gefordert, zweiunterschiedliche Architekturen zu benutzen, um Daten einerseits in das Krebsregister einzuspeisen und andererseits Daten in ePatientendossiers einzustellen. Technisch wäre es einfach gewesen, eine gemeinsame, interoperable Struktur zu bauen. Fraglich ist, ob die Leistungserbringer bereit sein werden, die gleichen Daten mehrfach zu erfassen.
Die IG eHealth fordert das Departement des Innern EDI und das Bundesamt für Gesundheit BAG auf, bei zukünftigen Gesetzesentwürfen Mehrspurigkeiten zu verhindern und frühzeitig in den Prozess der Erarbeitung einbezogen zu werden.