Der Bund kann die Einführung des elektronischen Patientendossiers mit Finanzhilfen für den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften und Stammgemeinschaften unterstützen. Die Finanzhilfen werden nur gewährt, wenn sich die Kantone oder Dritte in mindestens gleicher Höhe beteiligen. Der Bund kann Finanzhilfen im Rahmen der bewilligten Kredite bis maximal 30 Millionen Franken gewähren.
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