Die IG eHealth hat die untenstehende Eingabe zur Vernehmlassung des Datenschutzgesetzes eingereicht.
Die zentralen Punkte sind:
- Die Revsion des DSG hat zum Zweck, sich an die EU-Verordnung EU 2016/679 anzunähern, was im Grundsatz sinnvoll ist. Die Vorgaben sollten möglichst schlank gehalten werden, damit kein unnötiger Mehraufwand entsteht.
- Das DSG ist für das Gesundheitswesen sehr wichtig, der Gesetzesentwurf sollte auf die spezifischen Gegebenheiten adaptiert werden.
- Zu definieren ist, wie Spezialgesetzen wie dem Humanforschungsgesetz und dem ePatientendossier-Gesetz bezüglich des Datenschutzes umgegangen werden soll. Die IG eHealth schlägt vor, dass die lex specialis den Vorrang erhalten und im DSG explizit genannt werden.