Bern, 22.03.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2017 die
Verordnungen zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier
verabschiedet. Gesetz und Umsetzungsbestimmungen treten am 15. April 2017 in
Kraft. Spitäler haben ab dann drei Jahre Zeit, um das elektronische
Patientendossier einzuführen. Die ersten Patientinnen und Patienten sollten in
der zweiten Hälfte 2018 ein elektronisches Patientendossier eröffnen können.
Quelle: EDI