Der Bundesrat wird per 22. oder 29 März 2017 das Ausführungsrecht zum ePatientendossier-Gesetz verabschieden. Gesetz und Verordnungen sollen per 15. April 2017 in Kraft gesetzt werden. Damit beginnt die Frist zu laufen für Spitäler (3 Jahre) und für Geburtshäuser und Pflegeheime (5 Jahre).
Das Gesetz, die Verordnungen und Erläuterungen werden am Tag des Bundesratsentscheids publiziert.
Eine Korrekturrunde der Departementsverordnung ist per Ende 2017 vorgesehen. Fachliche Fehler in einer Bundesratsverordnung können dem Departement gemeldet werden.