EPDG – Differenzbereinigung während der Sommersession 2015

In der laufenden Sommersession behandeln die Räte die Differenzen beim Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier. Am 9. Juni 2015 folgte der Ständerat seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) und hielt an der doppelten Freiwilligkeit gemäss Bundesratsentwurf fest. Auch hinsichtlich der Ermächtigung von Gesundheitsfachpersonen öffentlich-rechtlicher Einrichtungen zur Teilnahme am ePatientendossier schloss sich der Rat der Empfehlung der SGK-S und des Bundesrates an. Am 11. Juni 2015 ging das Geschäft zur weiteren Behandlung zurück in den Nationalrat. Bei beiden Differenzen lenkte der Nationalrat nicht ein, stellte aber einen Kompromissvorschlag bei der doppelten Freiwilligkeit zur Diskussion. Dieser sah vor, dass ausschliesslich Spitäler (nach 3 Jahren), Geburtshäuser und Pflegeheime (nach 5 Jahren) nach Inkrafttreten des EPDG verpflichtet werden, ein ePatientendossier anzubieten. Obwohl breit abgestützt, fand der Kompromissvorschlag keine Mehrheit. Der Ständerat griff den Kompromissvorschlag in der jüngsten Differenzbereinigung am 16. Juni 2015 wieder auf und nahm diesen klar an. Ausserdem sprach er sich bei der Ermächtigung im dritten Anlauf für eine national einheitliche Lösung aus.


Falls der Nationalrat dem Kompromissvorschlag des Ständerats noch innerhalb der Sommersession 2015 zustimmt, kommt es am Freitag, 19. Juni 2015 zur Schlussabstimmung über das EPDG.