Der Nationalrat (189:5) und der Ständerat (45:0) haben am 19. Juni 2015 das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in der Schlussabstimmung verabschiedet. Damit ist ein ganz grosser Meilenstein erreicht. Die IG eHealth hat massgeblich dazu beigetragen. Während der gesamten Phase des gesetzgeberischen Prozesses unterstützte die IG eHealth die Arbeiten in der Verwaltung, im Parlament und als Mitglied des Projektleitungsgremiums bei eHealthSuisse mit ihrem Expertenwissen. Auf Anregung der IG eHealth wird die Anschubfinanzierung durch den Bund nun auch dann gewährt, wenn sich Dritte und nicht nur der Kanton an der Finanzierung von Gemeinschaften beteiligen. Weiter forderte die IG eHealth erfolgreich, dass die Qualität der medizinischen Behandlung als Zweck des ePatientendossiers gestärkt und im EPDG festgehalten wird. Im Übrigen geht auch die Regelung, dass Patientinnen und Patienten selbst erhobene Daten, wie beispielsweise Blutzuckerwerte im ePatientendossier speichern dürfen, auf die Initiative der IG eHealth zurück. Ebenso setzte sich die IG eHealth erfolgreich für eine national einheitliche Regelung bei der Ermächtigung von Gesundheitsfachpersonen in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen am ePatientendossier teilnehmen zu können, ein. Damit wird der kantonsübergreifende elektronische Datenaustausch gewährleistet. Die Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) und dem BAG funktionierte dabei hervorragend.
Wie geht es nun weiter? Die IG eHealth definiert derzeit den effektiven Rechtssetzungsbedarf in den Kantonen, der zur erfolgreichen Umsetzung des EPDG erforderlich ist. Zusätzlich steht die Ausarbeitung des Ausführungsrechts zum EPDG an, bei der die IG eHealth aktiv teilnehmen und sich für ihre Mitglieder engagieren wird.