EPDG – Kommission des Ständerates hält an der doppelten Freiwilligkeit fest

Die Kommission diskutierte die Differenzen beim Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (13.050). Ohne Gegenstimme hält die Kommission an der so genannten doppelten Freiwilligkeit fest. Das heisst, nur die stationären Einrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime und Geburtshäuser sind verpflichtet, das elektronische Patientendossier einzuführen, wie dies der Bundesrat vorschlägt. Bei den übrigen Differenzen folgte sie weitgehend dem Nationalrat. Im Vordergrund stand die Überlegung, dass das Gesetz möglichst rasch eingeführt werden muss, damit es in der Schweiz einheitliche technische Standards gibt und die Rechts- und Investitionssicherheit in diesem Bereich gesichert ist. Damit wird einem pragmatischen Vorgehen der Vorzug gegeben und sollen keine unnötigen politischen Risiken wegen eines allfälligen Referendums eingegangen werden. Grundsätzlich ist sie aber der Auffassung, dass das elektronische Patientendossier von allen Leistungserbringern möglichst schnell eingeführt werden sollte. (Quelle: parlament.ch)