EPDG - Abschluss der Debatte im NR

Der Nationalrat behandelte das ePatientendossiergesetz EPDG am 18. März 2015 als Zweitrat. Der Nationalrat ist diskussionslos auf die Vorlage eingetreten. Das EPDG ist durch alle Parteien hinweg unbestritten. Im Vordergrund der Debatte stand die Frage nach der doppelten Freiwilligkeit. Der Nationalrat folgte der vorberatenden Kommission und verpflichtet neu auch die ambulanten Leistungserbringer, das elektronische Patientendossier nach einer Übergangszeit von 10 Jahren einzuführen. Gemäss dem Nationalrat ist die Teilnahme am elektronischen Patientendossier somit nur noch für die Patientinnen und Patienten freiwillig. Die stationären Leistungserbringer sollen zudem neu anstatt nach 5 bereits nach 3 Jahren verpflichtet werden, das elektronische Patientendossier anzubieten. In der Schlussabstimmung votierte der Nationalrat mit 171 gegen 4 Stimmen für das EPDG. Das Geschäft geht für die Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.