Der Ständerat hat nach einer straffen und emotionslosen Debatte heute Morgen das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG mit 37 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen verabschiedet.
„Besser im Gänsemarsch zügig weitergehen, als weiterhin zuwarten“ – das Zitat von Frau Ständerätin Christine Egerszegi widerspiegelt die Haltung aller Votanten im Ständerat. Kommissionssprecherin Liliane Maury-Pasquier betonte die Wichtigkeit der Vorlage, da einige Kantone bereits sehr aktiv die Einführung von elektronischen Patientendossiers fördern. Es sei nötig, endlich ein entsprechendes nationales Rahmengesetz zu haben, um den Nutzen von elektronischen Patientendossiers zu maximieren. Frau Ständerätin Egerszegi betonte ihrerseits die Bedeutung der Vorlage für die Industrie: Erst die durch das Gesetz geschaffenen einheitlichen Rahmenbedingungen bieten die nötige Investitionssicherheit.
Die Wirkung von eHealth war unbestritten, die Optimierung der Behandlungsqualität, der Behandlungsprozesse sowie der Patientensicherheit sind offensichtlich. In diesem Zusammenhang bemerkte Herr Ständerat Hans Stöckli auch, dass es nicht zufällig sei, „dass dieses Gesetz Unterstützung aus allen Lagern bekommen hat“.
In der Detailberatung wurden alle Kommissionsanträge angenommen, so auch der aus Industriesicht wichtige Antrag zum Artikel 20, Absatz 2. Im Gegensatz zum Vorschlag des Bundesrates sieht das Gesetz nun vor, dass sich nicht nur Bund und Kantone an der Anschubfinanzierung beteiligen können, sondern auch Dritte. Auch Herr Bundesrat Alain Berset begrüsste diesen Kommissionsantrag, denn er ermöglicht die „grösstmögliche Flexibilität“ in der Finanzierung.
Damit geht das Geschäft zum elektronischen Patientendossiergesetz EPDG nun in die vorberatende Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N). Der Termin dieser Beratung ist noch unbekannt.