Erste Etappe geschafft: ständerätliche Gesundheitskommission verabschiedet EPDG

Die ständerätliche Gesundheitskommission hat gestern als erste Kommission das Gesetz zum elektronischen Patientendossier EPDG verabschiedet. Wie aus der Mitteilung der Kommission hervorgeht, hat die Kommission zwei Änderungen zur Vorlage des Bundesrats vorgenommen:

Der Bundesrat will Finanzhilfen abhängig machen von einer Beteiligung der Kantone in mindestens der gleichen Höhe. Die Kommission will zusätzlich ermöglichen, dass sich hier auch Dritte beteiligen können („Kantone oder Dritte“, vgl. Art. 20 Abs. 2). Zudem beantragt sie, dass der Verpflichtungskredit von höchstens 30 Millionen Franken für die Finanzhilfen nur einmal beschlossen werden darf (lesen Sie hier die ganze Medienmitteilung der Kommission).
 
Die IG eHealth hat sich stark dafür eingesetzt, dass sich bei den Finanzhilfen nicht nur Bund und Kantone, sondern auch Dritte beteiligen können. Diese Änderung ermöglicht es, dass Spitäler, Netzwerke oder auch die Industrie bei der Anschubfinanzierung einer Stammgemeinschaft auch die Hälfte beitragen können. Die IG eHealth ist davon überzeugt, dass sich durch diesen geschaffenen Spielraum die Chancen erhöhen, dass elektronische Patientendossiers in Zukunft flächendeckend eingeführt werden.
 
Die Vorlage wird nun am 11. Juni 2014 im Ständerat beraten. Nach der erfolgreichen Debatte in der Erstkommission stehen die Zeichen gut, dass auch die Debatte im Plenum erfolgreich verlaufen wird.