Die Helsana hat als erste Krankenkasse öffentlich zum Elektronischen Patientendossiergesetz EDPG geäussert. Fokussiert hat sie dabei vor allem auf zwei Aspekte der Vorlage, einerseits auf die Anschubfinanzierung, andererseits auf die Freiwilligkeit von Patientinnen und Patienten sowie den Leistungserbringern.
Die Helsana positioniert sich grundsätzlich gegen eine Anschubfinanzierung mit dem Argument, dass in anderen Wirtschaftszweigen solche Gelder von den tangierten Wirtschaftszweigen getragen werden müssen. Ist sich Helsana bewusst, dass die Koster der Grundversicherung und somit die Prämien sinken, wenn mehr Menschen elektronische Dossiers einsetzen? Insofern wären öffentliche Gelder im Sinne der Krankenkassen. Die Helsana geht davon aus, dass die Einschränkung der Freiwilligkeit zu einem Referendum führen würde. Die Helsana begrüsst erstaunlicherweise dieses Szenario, denn es zwinge den Gesetzgeber dazu, die entscheidende Frage zu beantworten, nämlich ob die die gesetzten Ziele wie Qualitätsverbesserungen erreicht werden. Wie soll das Volk diese Frage beantworten können, wenn die Dossiers noch gar nicht im Einsatz sind?